Pflichten
KI-Kompetenzpflicht: Was Artikel 4 von kleinen Betrieben verlangt
Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit Februar 2025 für jeden Betrieb, der KI einsetzt. Er verlangt passende KI-Kompetenz im Team, aber kein Zertifikat.
Veröffentlicht am 7. Oktober 2025
Auf einen Blick
- Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, also auch für die Praxis mit vier Leuten.
- Verlangt sind Maßnahmen „nach besten Kräften“, passend zu Kenntnissen, Rolle und Einsatz. Keine bestimmte Form, kein Zertifikat.
- Ein eigenes Bußgeld für Artikel 4 gibt es in der Verordnung nicht. Ein Nachweis ist trotzdem sinnvoll, weil Aufsichtsbehörden fragen können.
- Der einfachste Weg: eine Schulung an den eigenen Aufgaben, eine kurze KI-Regel, Teilnahmebestätigungen in der Schublade.
Kurz gesagt: Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. Februar 2025 von jedem Betrieb, der KI einsetzt, dass die Mitarbeitenden ausreichend über KI wissen. Ausreichend heißt: passend zu ihren Vorkenntnissen, ihrer Rolle und dem, wofür sie das Werkzeug benutzen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, ein Zertifikat auch nicht. Ein eigenes Bußgeld für Artikel 4 gibt es nicht. Trotzdem lohnt sich ein Nachweis, weil Aufsichtsbehörden danach fragen können.
Wen die Pflicht trifft
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) unterscheidet zwischen Anbietern, die KI-Systeme entwickeln, und Betreibern, die sie beruflich einsetzen. Wer im Betrieb ChatGPT, Copilot, Claude oder ein anderes KI-Werkzeug nutzt, ist Betreiber. Eine Untergrenze bei der Betriebsgröße gibt es nicht. Die Physiotherapie-Praxis mit sechs Leuten fällt genauso darunter wie der Konzern.
Was viele überrascht: Es kommt nicht darauf an, ob du KI offiziell eingeführt hast. Wenn die Anmeldung seit einem Jahr Mails mit einem kostenlosen Chatbot vorformuliert, ist das Einsatz. Die Pflicht ist dann schon da, nur weiß niemand davon.
Was „ausreichende KI-Kompetenz“ bedeutet
Der Gesetzestext verlangt „Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen“, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Dabei sollen die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Ausbildung und der Einsatzkontext berücksichtigt werden.
Für einen kleinen Betrieb übersetzen wir das so: Jede Person, die ein KI-Werkzeug benutzt, sollte wissen, was das Werkzeug ist und was nicht, welche Daten hineindürfen und welche nie, wie sie ein Ergebnis prüft, bevor es rausgeht, und an wen sie sich bei Fragen wendet. Das ist kein Informatikstudium. Das ist ein Nachmittag, wenn er gut gemacht ist.
Der Zuschnitt auf die Rolle ist wichtig. Der Meister, der nur freigibt, was das Büro geschrieben hat, braucht anderes Wissen als die Bürokraft, die täglich damit arbeitet. Die Schulleiterin braucht anderes als die Referendarin. Eine Schulung für alle mit demselben Inhalt erfüllt den Wortlaut, verfehlt aber den Sinn.
Was die Verordnung nicht verlangt
Kein Zertifikat, keine Prüfung, kein bestimmter Anbieter, keine Mindeststundenzahl. Auch keinen „KI-Beauftragten“, obwohl dir das manche verkaufen wollen. Artikel 4 ist bewusst offen formuliert. Das ist für kleine Betriebe eine gute Nachricht: Du kannst die Maßnahmen an deinen Betrieb anpassen, statt ein Programm von der Stange zu kaufen.
Ein eigenes Bußgeld für Verstöße gegen Artikel 4 gibt es in Artikel 99 nicht. Wir nennen deshalb keine Summen, weil es keine gibt. Wer dir mit Bußgeldern für fehlende KI-Schulungen droht, hat entweder die Verordnung nicht gelesen oder will dir etwas verkaufen.
Wo das nicht gilt
Wenn niemand im Betrieb KI beruflich einsetzt, greift Artikel 4 nicht. Das gilt für den Solo-Betrieb ohne Mitarbeitende praktisch ebenso: Die Pflicht richtet sich an den Umgang mit Personal. Sinnvoll ist das Wissen trotzdem, denn für das, was rausgeht, haftest du allein.
Nicht unter Artikel 4 fallen nach unserer Einschätzung auch Fälle, in denen KI nur unsichtbar in Programmen steckt, die du sowieso nutzt, etwa die Rechtschreibprüfung im Textprogramm. Wo die Grenze genau liegt, ist noch nicht ausgeurteilt. Wir ziehen sie dort, wo jemand bewusst eine Eingabe macht und ein erzeugtes Ergebnis weiterverwendet.
Was ein kleiner Betrieb konkret tun kann
Der Weg, den wir empfehlen, hat drei Bestandteile, und keiner davon ist Killefitz. Erstens eine Bestandsaufnahme: Wer nutzt was, wofür, mit welchen Daten. Oft kommt dabei mehr zutage, als die Inhaberin erwartet hat. Zweitens eine Schulung, die an den echten Aufgaben des Betriebs arbeitet, mit Teilnahmebestätigung je Person. Drittens eine KI-Regel auf einer Seite: erlaubte Werkzeuge, erlaubte Daten, wer prüft, wer kennzeichnet.
Die Bestätigung und die Regel wandern in einen Ordner. Wenn eine Behörde fragt, holst du ihn raus. Das ist der ganze Nachweis. Wie du ihn im Detail führst, steht in unserem Artikel Muss ich meine Mitarbeiter in KI schulen?.
Das ist unsere praktische Einschätzung, keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit entscheidet dein Anwalt oder Datenschutzbeauftragter.
Wie wir es selbst halten
Bei uns ist KI seit Jahren tägliches Werkzeug. Unsere Regel passt auf eine Seite: keine Kundendaten in fremde Systeme, nur Werkzeuge mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Trainingsausschluss, alles wird gelesen, bevor es rausgeht, Kennzeichnung nach festgelegter Regel. Neue Werkzeuge kommen erst in die Regel, dann in den Alltag. Genau diese Reihenfolge empfehlen wir auch dir.
Fazit
Artikel 4 ist keine Hürde, sondern eine Pflicht, die du mit gesundem Menschenverstand erfüllst: Wer mit dem Werkzeug arbeitet, soll wissen, was er tut. Eine Schulung mit Nachweis und eine kurze Regel reichen für die meisten kleinen Betriebe. Wie so eine Schulung bei uns aussieht, steht unter KI-Schulung. Was in die Regel gehört, erklärt der Artikel KI-Regel für den Betrieb.