KI-Begriffe, in Alltagssprache.
Damit du im Gespräch mit Anbietern, Datenschutzbeauftragten und deinem Team mitreden kannst, ohne vorher ein Informatikstudium nachzuholen.
- KI (Künstliche Intelligenz)
- Sammelbegriff für Programme, die Aufgaben lösen, für die man bisher menschliches Denken brauchte: Texte schreiben, Bilder erkennen, Muster finden. Im Betrieb geht es meist um Sprachmodelle, die Texte verstehen und erzeugen.
- Sprachmodell (LLM)
- Das Programm hinter ChatGPT, Copilot oder Claude. Es hat aus riesigen Textmengen gelernt, wie Sprache funktioniert, und erzeugt daraus plausible Antworten. Plausibel heißt nicht immer richtig.
- Prompt
- Die Eingabe an ein KI-Werkzeug: Frage, Anweisung, Beispiel. Ein guter Prompt sagt, was rauskommen soll, für wen und in welchem Ton. Wir nennen das lieber Arbeitsauftrag.
- Halluzination
- Wenn ein Sprachmodell etwas Falsches überzeugend behauptet: eine Fundstelle, die es nicht gibt, ein Gesetz mit falschem Inhalt. Deshalb gilt: Prüfen, bevor es rausgeht.
- Trainingsausschluss
- Einstellung oder Vertragsklausel, dass der Anbieter deine Eingaben nicht zum Weitertrainieren seines Modells nutzt. In Geschäftstarifen Standard, in kostenlosen Versionen oft nicht.
- Auftragsverarbeitung (AVV)
- Der Vertrag nach Artikel 28 DSGVO, den du mit einem Anbieter brauchst, sobald er personenbezogene Daten für dich verarbeitet. Ohne AVV keine Kundendaten ins Werkzeug.
- KI-Verordnung (AI Act)
- Das europäische Gesetz zu KI, stufenweise in Kraft. Für kleine Betriebe wichtig: die KI-Kompetenzpflicht seit Februar 2025 und die Transparenzpflichten seit August 2026.
- KI-Kompetenzpflicht (Art. 4)
- Wer KI im Betrieb einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden ausreichend darüber wissen, passend zu ihrer Rolle. Eine Schulung mit Nachweis ist der übliche Weg.
- Transparenzpflicht (Art. 50)
- Seit August 2026: Realistisch wirkende KI-Bilder, -Videos und -Audios müssen als KI-erzeugt erkennbar sein, und Menschen müssen wissen, wenn sie mit einer KI statt einem Menschen sprechen.
- Berufsgeheimnis (§ 203 StGB)
- Die Schweigepflicht von Ärztinnen, Anwälten, Steuerberatern und anderen. Sie begrenzt, welche Dienstleister und Werkzeuge mit Patienten- oder Mandantendaten arbeiten dürfen.
- Personenbezogene Daten
- Alles, was sich einer Person zuordnen lässt: Name, Mail, Adresse, Foto, Kundennummer. Die DSGVO regelt den Umgang, auch im KI-Werkzeug.
- Besondere Kategorien
- Gesundheitsdaten, religiöse oder politische Angaben, Herkunft und Ähnliches. Besonders geschützt, in allgemeine KI-Dienste gehören sie nicht.
- Lokales Modell
- Ein Sprachmodell, das auf einem Rechner im Betrieb läuft statt in der Cloud eines Anbieters. Die Daten verlassen das Haus nicht. Braucht Hardware und etwas Pflege.
- Copilot
- Microsofts KI-Assistent in Word, Outlook, Teams und Windows. Für viele Betriebe der einfachste Einstieg, weil er in den Programmen steckt, die schon da sind. Die Datenschutzeinstellungen des Tarifs sind entscheidend.
- ChatGPT
- Der Chat-Dienst von OpenAI. In der kostenlosen Version ohne Trainingsausschluss und ohne Vertrag. Für den Betrieb kommt nur ein Geschäftstarif in Frage.
- Claude
- Der Chat-Dienst von Anthropic, vergleichbar mit ChatGPT, mit Geschäftstarifen und Trainingsausschluss. Wir nutzen ihn im eigenen Betrieb für Entwürfe, nie mit Kundendaten.
- KI-Regel
- Unsere Bezeichnung für die Leitlinie im Betrieb: eine Seite, die sagt, welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten rein dürfen, wer prüft und wer kennzeichnet. Ergebnis jeder Einführung.
- Anwendungsfall
- Eine konkrete, wiederkehrende Aufgabe, bei der KI Arbeit abnimmt: Angebotstexte, Mailantworten, Protokolle. Wir suchen zwei, drei davon, nicht zwanzig.
- Vorlage
- Ein vorbereiteter Arbeitsauftrag für eine wiederkehrende Aufgabe, mit Ton, Struktur und Beispiel. Damit wird aus Ausprobieren ein Handgriff.
- Killefitz
- Rheinisch für Kleinkram, Schnickschnack, unnötiges Zeug. Bei KI: alles, was beeindruckt und nichts bringt.